RAUCHFANGKEHRER IM EINSATZ

EINSÄTZE DER NOTDIENSTE NIMMT STARK ZU!

 

Am 14. April erfolgt - zu Ihrer Sicherheit - die Wiederaufnahme der notwendigen, sicherheitsrelevanten Überprüfungen und Kehrungen.

Die Notdienst-Einsätze nahmen zuletzt stark zu!

 

Seit 21. März sind die wiederkehrenden, sicherheitsrelevanten Überprüfungen und Kehrungen durch die steirischen Rauchfangkehrer eingestellt, - ausgenommen sind die größeren Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 120kW. Diese Maßnahme wurde nun bis 13. April 2020 verlängert. Diese notwendigen und sicherheitsrelevanten Überprüfungen werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Der durch die Rauchfangkehrer eingerichtete „24 Stunden - 7 Tage pro Woche“ Notdienst wird in dieser Zeit weitergeführt. „Nach Rückfrage bei den Mitgliedsbetrieben wurden in der ersten Woche in der Steiermark rund 300 Notdienst-Einsätze verzeichnet, und in der zweiten Woche ist bereits ein Anstieg der Notdienst-Einsätze aufgrund Rückrauch und Störungen bei Heizkesseln um das Vierfache zu verzeichnen.“ so Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer Christian Plesar.

 

Die Landesamtsdirektion Steiermark, Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung hat darauf hingewiesen, dass die wiederkehrenden Überprüfungen und Tätigkeiten von öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrern auch in Zeiten der Corona-Pandemie unverzichtbar sind.
Diese sind systemrelevant und dienen der Betriebs- und Brandsicherheit in privaten und betrieblichen Gebäuden. Überprüfungen und Kehrungen durch Rauchfangkehrer seien daher auch in der aktuellen Situation notwendig. Aus diesem Grund müssen die notwendigen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ab 14. April 2020, unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden.

 

Die Rauchfangkehrer sind ausführlich zu den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen geschult worden und sind mit Nase-Mundschutz, Einweghandschuhen, Handreinigungstüchern sowie Handdesinfektionsmittel ausgestattet. KundInnen werden angehalten einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten und die ungehinderte Zugänglichkeit zu den Kehrstellen und Feuerstätten vorzubereiten. 

 

 

UNSERE COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN

 

 

1: SICHERHEITSUNTERWEISUNG COVID19 07.04.2020

 

2: VERWEDNUNG MNS HANSCHUHE COVID19 07.04.2020

 

3: AUSHANG RICHTIG HÄNDEWASCHEN

 

4: AUSHANG VERHALTENS- UND HYGIENEREGELN

 

5: SCHREIBEN LANDESAMTSDIREKTION