Die Situation rund um den Corona-Virus betrifft nun auch die Steirischen Rauchfangkehrer, für die ab sofort in Absprache mit der Steirischen Landesregierung folgende Regelung gilt: Es werden vorerst keine wiederkehrenden sicherheitsrelevanten Tätigkeiten in der Steiermark durchgeführt, dh. der wiederkehrende routinemäßige Kehrbetrieb wird verschoben und bereits vereinbarte Kehrtermine sind nach Bewältigung der Corona-Krise neu zu vereinbaren. Dies betrifft alle routinemäßigen Überprüfungs- und Kehrarbeiten.
Ausgenommen sind die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gemäß § 2 Z 7 lit. a bei Feuerungsanlagen über 120 kW Nennwärmeleistung entsprechend StKO §7 Feuerungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe jeweils Punkt 3 und 4, die weiterhin durchzuführen sind.
Seitens der Landesamtsdirektion Steiermark bedankt man sich ausdrücklich bei den Steirischen Rauchfangkehrern, dass Sie bis zum heutigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung aller Sicherheitsmaßnahmen ihren sicherheitsrelevanten Tätigkeiten nachgekommen sind, aber die aktuellen Entwicklungen machen dies nun nicht länger möglich. Leistungen im Notfall und bei Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit sind von dieser Regelung selbstverständlich ausgenommen.
Deshalb richtet jeder öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer in der Steiermark ab Samstag, dem 21. März einen 24 Stunden/7 Tage Notdienst ein.
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WIR SIND FÜR SIE ERREICHBAR
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Die telefonische Erreichbarkeit für Kunden, Behörden, Blaulichtorganisationen, Energieversorger und die Landesregierung ist damit gegeben und bei Gefahr im Verzug kann rasch reagiert werden. Die Gesamtsituation wird in enger Abstimmung mit den Behörden laufend evaluiert und diese Regelung gilt ab Samstag 21.03.2020 bis auf Weiteres, mindestens aber bis zum 13. April 2020. „In schwierigen Zeiten sind wir alle gefordert, bestmöglich zusammenzuhalten und gleichzeitig in Notsituationen zu helfen“, sagt der steirischen Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer Christian Plesar, der versichert dass durch diese Maßnahmen bei Gefahr im Verzug vom jeweiligen Rauchfangkehrer jederzeit geholfen werden kann und wird.