Wie Sie immer wieder aus den Medien entnehmen konnten, kam es zu Personen und Sachschäden.
Daher sind die sicherheitsrelevanten Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Ihrer Abgasanlage von großer Wichtigkeit.
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Benützte Abgasanlagen sind in der Heizperiode (§ 2 Z. 4) in annähernd regelmäßigen Intervallen durch Ihren öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer zu reinigen. Die Intervalle zur Durchführung der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten sind in der Steiermärkischen Kehrordnung 2018 §7 geregelt und nachzulesen, da sich diese nach der Art des verwendeten Brennstoffes und der Konstruktion der Feuerungsanlage richten.
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· Um CO- Vergiftungen zu verhindern
· Damit Abgas gefahrlos über Dach abgeleitet wird
· Die Abgasanlage vor Russbrand geschützt wird
· Ausreichende Zugverhältnisse in der Abgasanlage vorhanden sind
· Die effiziente Verbrennung gewährleistet wird
· Abgasaustritt verhindert wird
· Um Versottungen vorzubeugen
·Verstopfungen durch Wespennester etc. zu verhindern