Abgasanlagen für Einfamilienhäuser nicht mehr zwingend Vorgeschrieben

Wie viele Abgasanlagen sollte ich vielleicht trotzdem in meinem Eigenheim errichten?

 

 

 

Laut derzeit gültigem Baugesetz muss KEINE Abgasanlage mehr für Wohnungen bzw. Einfamilienhäuser (Vorsorge bzw.- Notkamin) errichtet werden, dies wurde von den Gesetzgebern beschlossen um das Bauen „leistbarer“ zu machen.

 

„Was man heut zu Tage vielleicht nochmal überdenken sollte.“

 

Gerade in der heutigen Zeit wo mit immer mehr Umweltkatastrophen zu rechnen ist, hat eine Vorsorgeabgasanlage unserer Meinung nach  zunehmend an Bedeutung gewonnen. Selbst die groß umworbene Luft. U. Erdwärmepumpe funktioniert nicht ohne Strom!

Aber auch bei einer Wohnung mit Fernwärme ist eine Abgasanlage von großem Vorteil, da nicht auszuschließen ist, dass die Fernwärme einmal fernbleibt. Bestes Beispiel dafür war Salzburg im Jänner 2012!

 

 
Daher mein Rat als zukunftsorientierter öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer:

„Lieber zumindest eine Vorsorgeabgasanlage vorweg errichtet als nachträglich eine mit hohem Aufwand einbauen zu lassen“.

 

 

Bei der Planung eines Einfamilienwohnhauses sollte man daher trotzdem nicht ganz auf eine Abgasanlage verzichten.  Es kann nämlich passieren, dass nach 2 bis 3 Jahren am Nachbargrundstück ebenfalls ein Einfamilienwohnhaus errichtet wird und dieses Objekt für Sie so unvorteilhaft errichtet wird, dass Sie gar keine Möglichkeit besitzen, aufgrund der Fenstersituierung, eine Vorsorgeabgasanlage zu errichten.

 

Denken Sie darüber nach, denn ohne eine Vorsorgeabgasanlage kommen Sie nicht in den Genuss einer behaglichen Wärmequelle wie zum Beispiel eines Heizkamin, Kachelofen, Herd oder auch für einen Saunaofen im Kellergeschoß.

 

Lassen Sie die Abgasanlage (den Abgasfang) nur durch eine fachkundige Firma errichten, damit Sie den Garantieanspruch behalten.