Abgasanlagen für Haus und Wohnung

Wie viele Abgasanlagen (Kaminzüge) benötige ich bei meinem Haus bzw. in meiner Wohnung?

 

Abgasanlagenkopf, Mündungsbereich, Luftansauggitter, Fangdach, Abdeckplatte

Grundsätzlich muss laut derzeit gültigem Baugesetz jede/s Wohnung / Haus  einen Vorsorgefang (Notkamin) haben (Ausnahmen nur bei Passivbauten, bei zentralbeheizten Gebäuden mit festen Brennstoffen).

 

Bei der Planung eines Einfamilienwohnhauses sollte man daher unbedingt mindestens zwei Abgasfänge vorsehen.

 

·        Den Hauptfang für die Gas- ,Öl- oder Biomasseheizung

·        den Vorsorgefang für einen möglichen Betrieb einer Einzelfeuerstätte wie Heizkamin, Kachelofen, Herd oder auch für einen Saunaofen im Kellergeschoß.

 

Auch auf einen späteren Dachgeschoßausbau sollte  Rücksicht  genommen werden. Vielleicht möchte auch Ihr(e) Sohn od. Tochter ebenfalls die Behaglichkeit und  angenehme Wärme einer Einzelfeuerstätte genießen.  Demnach wäre eine dritte Abgasanlage von großem Vorteil.

 

Aber auch bei einer Wohnung mit Fernwärme ist eine Abgasanlage von großem Vorteil, da nicht auszuschließen ist, dass die Fernwärme einmal fernbleibt. Bestes Beispiel dafür war Salzburg im Jänner 2012!

 

Gerade in der heutigen Zeit mit vielen Umwelteinflüssen hat der Vorsorgefang zunehmend an Bedeutung gewonnen. Selbst die groß umworbene Erdwärmeheizung funktioniert nicht ohne Strom!

 

Daher mein Rat als zukunftsorientierter Rauchfangkehrermeister:

„Lieber einen Vorsorgefang mehr als nachher mit hohem Aufwand einen nachträglich einbauen“.

 

Lassen Sie die Abgasanlage (den Abgasfang) nur durch eine fachkundige Firma errichten, damit Sie den Garantieanspruch behalten.