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Für welche Gebäude sind Förderungen grundsätzlich möglich?Direktförderungen von Biomasseheizungen sind bei Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, gemeindeeigenen Gebäuden und Vereinsgebäuden möglich.
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Mehr Informationen darüber finden Sie unter dem Link: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383975/DE/